Nutzungsbedingungen

für den Dienst DIVERA 24/7 der DIVERA GmbH
(nachfolgend Lizenzgeber genannt)

1. Nutzungsvoraussetzung und Leistungsbeschreibung

1.1 Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes DIVERA 24/7 ist, dass der Nutzer (nachfolgend Lizenznehmer genannt) sich über die Website www.divera247.com für eine Nutzung des Dienstes registriert hat, oder auf Basis einer Anfrage durch den den Lizenzgeber für die Nutzung des Dienstes registriert und freigeschaltet wurde.

1.2 Der Dienst DIVERA 24/7 stellt einen ergänzenden subsidiären und redundanten Komfort-Service dar, der die bestehenden Alarmierungs- und Verfügbarkeitssysteme (wie z.B. Funkmeldeempfänger mit Signalfunktion - Pager) weder ersetzen will noch kann, der also die Weiterverwendung bzw. Verwendung bestehender, alternativer, herkömmlicher primärer Alarmierungs- und Verfügbarkeitssysteme zwingend voraussetzt.

1.3 Hierzu räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer für die Dauer des Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht auf Dritte übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes DIVERA 24/7 in demjenigen Land, in welchem der Lizenznehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz hat, ein.

1.4 Die Nutzung des Dienstes DIVERA 24/7 setzt eine bestehende Internetverbindung voraus.

1.5 Generell nicht zum Leistungsumfang gehört die für den Einsatz von DIVERA 24/7 erforderliche Telekommunikations- und Internetinfrastruktur des Lizenznehmers oder Dritter außerhalb des Einflussbereiches der DIVERA GmbH.

2. Vertragspartner

Der Vertrag zur Nutzung des Dienstes DIVERA 24/7 kommt zustande mit:

DIVERA GmbH
Vohwinkeler Str. 58, 42329 Wuppertal

Geschäftsführende Gesellschafter:
Sébastien Thommes
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal
Registernummer: HRB 19870

Telefon-Nummer: +49 202 373 226 60
FAX-Nummer: +49 202 373 226 99
E-Mail-Adresse: info@divera.gmbh

3. Nutzungsberechtigung / Länderbeschränkung / Mehrfach-Lizenz / Registrierung und Anmeldung / Vertragsschluss

3.1 Das Leistungsangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und Behörden mit gewöhnlichem Aufenthalt bzw. Sitz in Deutschland sowie dem europäischem Ausland.

3.2 Sofern der Lizenznehmer eine natürliche Person ist, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

3.3 Im Falle einer Mehrfach-Lizenz müssen die Nutzungsberechtigten aus der Organisation des Lizenznehmers stammen und namentlich vom Lizenznehmer benannt werden, wobei die Anzahl der Nutzungsberechtigten durch die Anzahl der erworbenen Lizenzen beschränkt ist.

3.4 Der Lizenznehmer einer Mehrfach-Lizenz steht für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen seitens der im Rahmen der Mehrfach-Lizenz eingetragenen Nutzungsberechtigten ein.

3.4 Der Lizenznehmer erhält im Rahmen der Registrierung für den Dienst Version DIVERA 24/7 FREE über die Website www.divera247.com an die vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Registrierungslink zur Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse. Alternativ wird der Lizenznehmer nach der Bestätigung seiner E-Mail-Adresse ohne weitere Zwischenschritte oder auf Basis eines dem Lizenznehmer zugesandten Formulars, das dieser unterzeichnet per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zurückschickt, zur Nutzung freigeschaltet. Der Lizenzgeber behält sich vor, vor der Freischaltung gegebenenfalls weitere Nachweise zu verlangen.

3.5 Der Lizenznehmer kann seine Eingaben vor dem Absenden mit den üblichen technischen Mitteln korrigieren, nämlich mittels der üblichen Tastatur-Funktionen in den entsprechenden Eingabefeldern, auch mittels der Zurück-Taste seines Endgerätes. Nach Anklicken des „Jetzt registrieren“- bzw. „Anmelden“-Buttons ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Eingabefehler kann der Lizenznehmer auch dadurch berichtigen, indem er den Registrierungs- oder Anmeldevorgang abbricht und gegebenenfalls erneut beginnt. Spätere Korrekturen sind innerhalb des Programms oder über den Support möglich.

3.6 Der Nutzungsvertrag kommt mit der Mitteilung der Freischaltung per E-Mail zustande, bei welcher zugleich die Zugangsdaten übermittelt werden.

3.7 Der Lizenznehmer kann sich fortan mit den Zugangsdaten über Smartphone-App, Web-Interface oder Telefon in den Dienst einloggen und dort gegebenenfalls (freiwillig) weitere Angaben zu seiner Person machen.

4. Vertragsschluss bei Upgrade

4.1 Sobald der Lizenznehmer sich registriert hat und für die Nutzung des Dienstes Version DIVERA 24/7 FREE freigeschaltet ist, kann ein Upgrade auf den entgeltpflichtigen Dienst Version DIVERA 24/7 ALARM oder den entgeltpflichtigen Dienst Version DIVERA 24/7 PRO erfolgen.

4.2 Sobald der Lizenznehmer sich registriert hat und für die Nutzung des Dienstes Version DIVERA 24/7 ALARM freigeschaltet ist, kann ein Upgrade auf den entgeltpflichtigen Dienst Version DIVERA 24/7 PRO erfolgen.

4.3 Die Bestellung des Upgrades ist bei einem Upgrade auf den Dienst Version DIVERA 24/7 ALARM nach Einloggen in den Dienst unter www.divera247.de unter dem Menüpunkt „Setup“ (ganz unten) durch Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ möglich. Der Lizenznehmer muss als dann seine Daten in den angegeben Eingabefeldern ergänzen oder ändern. Der Lizenznehmer kann seine Eingaben vor dem Absenden mit den üblichen technischen Mitteln korrigieren, nämlich mittels der üblichen Tastatur-Funktionen in den entsprechenden Eingabefeldern, auch mittels der Zurück-Taste seines Endgerätes. Nach Anklicken des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Eingabefehler kann der Lizenznehmer auch dadurch berichtigen, indem er den Registrierungs- oder Anmeldevorgang abbricht und gegebenenfalls erneut beginnt. Spätere Korrekturen sind innerhalb des Programms oder über den Support möglich. Bei einem Upgrade auf den Dienst Version DIVERA 24/7 PRO ist das Upgrade ausschließlich durch Anfrage z.B. per E-Mail, Fax oder Brief möglich.

4.4 Bei einem Upgrade auf den Dienst Version DIVERA 24/7 ALARM kommt der Vertrag durch die im Dienst angezeigte Freischaltung der Upgrade-Version zustande, spätestens aber bei Bestätigung des Upgrades per E-Mail, bei einem Upgrade auf den Dienst Version DIVERA 24/7 PRO durch Annahme des seitens des Lizenzgebers per Mail, Fax oder Post unterbreiteten Angebots durch den Lizenznehmer.

5. Vertragsschluss beim Dienst Version DIVERA 24/7 SERVER und bei Großkunden

5.1 Betreffend den Dienst Version DIVERA 24/7 SERVER erfolgt der Vertragsschluss nach Anfrage seitens des Lizenznehmers auf Basis eines individuellen Angebots des Lizenzgebers per Mail, Fax oder Post durch Annahme dieses Angebots seitens des Lizenznehmers.

5.2 Betreffend den Dienst Version DIVERA 24/7 ALARM und den Dienst Version DIVERA 24/7 PRO erfolgt - speziell bei Großkunden - der Vertragsschluss gegebenenfalls ebenso auf Basis eines individuellen Angebots des Lizenzgebers per Mail, Fax oder Post durch Annahme dieses Angebots seitens des Lizenznehmers.

6. Zugangsdaten

6.1 Der Zugang zum Dienst DIVERA 24/7 ist nur mit der individuellen Kombination aus E-Mail-Adresse und Passwort gestattet. Insbesondere darf der Dienst DIVERA 24/7 nicht mit den Zugangsdaten eines Dritten benutzt werden.

6.2 Der Lizenznehmer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten.

6.3 Im Falle eines Verdachts auf Missbrauch der Zugangsdaten ist der Lizenzgeber unverzüglich zu informieren.

7. Mitteilungen und Rechnungen des Lizenzgebers an die E-Mail-Adresse des Lizenznehmers

7.1 Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass der Lizenzgeber ihm Mitteilungen gegebenenfalls ausschließlich per E-Mail an die im Rahmen der Registrierung vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

7.2 Diese unter den Kontaktdetails hinterlegte E-Mail-Adresse ist daher immer aktuell zu halten.

7.3 Der Lizenznehmer wird die E-Mail-Adresse, die dem Lizenzgeber gegenüber als Kontakt-Adresse dient, regelmäßig abrufen.

7.4 Im Falle der Nutzung einer kostenpflichtigen Version des Dienstes DIVERA 24/7 (vgl. Ziffer 8.2 dieser Nutzungsbedingungen) ist der Lizenznehmer damit einverstanden, dass ihm Rechnungen gegebenenfalls ausschließlich digital per E-Mail zugeschickt werden.

8. Nutzungskosten / Preisanpassung / Widerspruchs- und Kündigungsrecht des Lizenznehmers bei Preisanpassung

8.1 Die Nutzung des Dienstes DIVERA 24/7 in der Basis-Version DIVERA 24/7 FREE ist für den Lizenznehmer unentgeltlich.

8.2 Die Nutzung des Dienstes DIVERA 24/7 in der Version DIVERA 24/7 ALARM, der Version DIVERA 24/7 PRO und der Version DIVERA 24/7 SERVER ist entsprechend der diesbezüglichen Preisliste bzw. des individuellen Angebots kostenpflichtig. Die in der Preisliste angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.3 Die Kosten für die Internetnutzung richten sich nach den Tarifen des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber ist zu keinem Zeitpunkt für die dem Lizenznehmer entstehenden Kosten der Internetbenutzung verantwortlich. Die entstehenden Kosten verantwortet der Lizenznehmer und die Nutzungsberechtigten immer eigenverantwortlich gegenüber den individuell gewählten Providern.

8.4 Der Lizenzgeber kann die seinen Leistungen zugrundeliegenden Preise ändern, indem er die beabsichtigen Preisänderungen dem Lizenznehmer spätestens zwölf Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform (per E-Mail) mitteilt (Preisänderungsmitteilung). Ist der Lizenznehmer mit den Preisänderungen nicht einverstanden, so kann er den Preisänderungen mit einer Frist von sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des angekündigten Wirksamwerdens widersprechen. Der Widerspruch bedarf mindestens der Textform. Widerspricht der Lizenznehmer der Preisänderungsmitteilung nicht, so gelten die Preisänderungen ab dem in der Preisänderungsmitteilung bezeichneten Zeitpunkt von ihm als angenommen, es sei denn, der Lizenznehmer kündigt das Vertragsverhältnis frist- und formgerecht gemäß Ziffer 17.2 bis 17.4 dieser Nutzungsbedingungen zum Zeitpunkt des angekündigten Wirksamwerdens der Preisänderungen. Auf diese Wirkung des fehlenden Widerspruchs unter Berücksichtigung der zu beachtenden Frist wird der Lizenzgeber den Lizenznehmer in der Preisänderungsmitteilung nochmals ausdrücklich hinweisen.

9. Akzeptierte Zahlungsmittel

9.1 Folgende Zahlungsmöglichkeiten sind bei den kostenpflichtigen Versionen des Dienstes DIVERA 24/7 (siehe vorstehende Ziffer 8.2 dieser Nutzungsbedingungen) möglich: Zahlung auf Rechnung (per SEPA-Lastschrift oder Überweisung).

9.2 Die Zahlung erfolgt - vorbehaltlich einer alternativen Pauschalvereinbarung - vorschussweise in Form einer monatlichen Abschlagszahlung, kalkuliert auf Basis der vom Lizenznehmer genannten voraussichtlichen Nutzerzahl. Nach Ende eines jeden Kalenderjahres bzw. nach Vertragsbeendigung erfolgt seitens des Lizenzgebers unverzüglich eine Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Nutzerzahlen. Überschüsse werden mit Rechnungslegung ausbezahlt bzw. gegebenenfalls verrechnet. Nachzahlungen sind mit Abschlussrechnung fällig.

9.3 Wenn der Vertragsbeginn zwischen dem 01. und 15. eines Monats liegt, wird im ersten Kalendermonat des Vertrages nur die Hälfte des Monatsbeitrags berechnet. Wenn der Vertragsbeginn zwischen dem 16. und 31. eines Monats liegt, beginnt die erste monatliche Berechnungsperiode mit dem Folgemonat.

10. Verzug und Sperrung des Nutzungszugangs

10.1 Wenn der Lizenznehmer für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der monatlich zahlbaren Abschlagszahlung oder eines nicht unerheblichen Teiles (mindestens 80,00 € netto) der monatlichen Abschlagszahlung in Verzug gekommen ist oder der Lizenznehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der monatlichen Abschlagszahlung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, der der monatlichen Abschlagszahlung für zwei Monate entspricht, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang des Lizenznehmers zum Dienst DIVERA 24/7 nach mindestens zwei Wochen zuvor erfolgter Sperrungsandrohung zu sperren.

10.2 Der Lizenznehmer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Lizenzgebühr auch für den gesperrten Zeitraum zu entrichten.

10.3 Der Zugang wird unverzüglich nach Ausgleich der offenen Zahlungen wieder freigeschaltet.

11. Support-Nummer

Support zur Nutzung des Dienstes DIVERA 24/7 erhalten Sie unter folgender Telefonnummer: +49 202 373 226 60

12. Widerrufsrecht für Verbraucher bei den kostenpflichtigen Versionen DIVERA 24/7 ALARM, DIVERA 24/7 PRO und DIVERA 24/7 SERVER

12.1 Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) besitzen bei den kostenpflichtigen Versionen DIVERA 24/7 ALARM, DIVERA 24/7 PRO und DIVERA 24/7 SERVER ein Widerrufsrecht wie nachfolgend beschrieben:

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

SIE HABEN DAS RECHT, BINNEN VIERZEHN TAGEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN.

DIE WIDERRUFSFRIST BETRÄGT VIERZEHN TAGE AB DEM TAG DES VERTRAGSABSCHLUSSES.

UM IHR WIDERRUFSRECHT AUSZUÜBEN, MÜSSEN SIE UNS

DIVERA GmbH
-DIVERA 24/7-
Vohwinkeler Str. 58
42329 Wuppertal

TELEFON-NUMMER: +49 202 373 226 60
FAX-NUMMER: +49 202 373 226 99
E-MAIL-ADRESSE support@divera247.com

MITTELS EINER EINDEUTIGEN ERKLÄRUNG (Z.B. EIN MIT DER POST VERSANDTER BRIEF, TELEFAX ODER E-MAIL) ÜBER IHREN ENTSCHLUSS, DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN, INFORMIEREN. SIE KÖNNEN DAFÜR DAS BEIGEFÜGTE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR VERWENDEN, DAS JEDOCH NICHT VORGESCHRIEBEN IST.
ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST REICHT ES AUS, DASS SIE DIE MITTEILUNG ÜBER DIE AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST ABSENDEN.

FOLGEN DES WIDERRUFS

WENN SIE DIESEN VERTRAG WIDERRUFEN, HABEN WIR IHNEN ALLE ZAHLUNGEN, DIE WIR VON IHNEN ERHALTEN HABEN, EINSCHLIESSLICH DER LIEFERKOSTEN (MIT AUSNAHME DER ZUSÄTZLICHEN KOSTEN, DIE SICH DARAUS ERGEBEN, DASS SIE EINE ANDERE ART DER LIEFERUNG ALS DIE VON UNS ANGEBOTENE, GÜNSTIGSTE STANDARDLIEFERUNG GEWÄHLT HABEN), UNVERZÜGLICH UND SPÄTESTENS BINNEN VIERZEHN TAGEN AB DEM TAG ZURÜCKZUZAHLEN, AN DEM DIE MITTEILUNG ÜBER IHREN WIDERRUF DIESES VERTRAGS BEI UNS EINGEGANGEN IST. FÜR DIESE RÜCKZAHLUNG VERWENDEN WIR DASSELBE ZAHLUNGSMITTEL, DAS SIE BEI DER URSPRÜNGLICHEN TRANSAKTION EINGESETZT HABEN, ES SEI DENN, MIT IHNEN WURDE AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VEREINBART; IN KEINEM FALL WERDEN IHNEN WEGEN DIESER RÜCKZAHLUNG ENTGELTE BERECHNET.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

12.2 Sie können, um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An DIVERA GmbH, Telefon-Nummer: +49 202 373 226 60, FAX-Nummer: +49 202 373 226 99, E-Mail-Adresse: info@divera.gmbh
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Name der Einheit des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

13. Pflichten des Lizenznehmers: nur subsidiäre Nutzung neben herkömmlichen Alarmierungs- und Verfügbarkeitssystemen / Hinweis auf Fehler / Nutzung des Dienstes DIVERA 24/7 nur in der neuesten Update-Version / Datensicherungspflicht

13.1 Der Lizenznehmer wird zur Alarmierung und Verfügbarkeitsanzeige primär bestehende / alternative / herkömmliche Alarmierungs- und Verfügbarkeitssysteme (wie z.B. Funkmeldeempfänger mit Signalfunktion - Pager) nutzen. Im Verhältnis zu diesen Systemen stellt der Dienst DIVERA 24/7 lediglich einen ergänzenden (nie ersetzenden) subsidiären und redundanten Komfort-Service dar.

13.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, mindestens einen Probealarm pro Monat und Standort durchzuführen. Das Systemverhalten kann damit überprüft und etwaige Mängel erkannt werden.

13.3 Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber auf etwaige Fehler unverzüglich hinweisen.

13.4 Der Lizenznehmer wird den Dienst DIVERA 24/7 jeweils nur in der neuesten Update-Version nutzen, es sei denn, die Verwendung der Update-Version ist für den Lizenznehmer (z.B. wegen Mängeln) unzumutbar. Der Lizenznehmer wird über die Veröffentlichung neuer Updates, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, mittels des Dienstes DIVERA 24/7 oder über die Homepage sowie die sozialen Medien die DIVERA 24/7 nutzt informiert.

13.5 Der Lizenznehmer wird im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht für regelmäßige Sicherung seiner Daten in angemessenen Zeitabständen auf externen Datenspeichern sorgen und stellt dadurch sicher, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13.6 Die Datenübertragung über das Internet erfolgt aus Gründen des Datenschutzes verschlüsselt über eine gesicherte Verbindung (Transport Layer Security (TLS)). Vom Lizenznehmer eingesetzte Endgeräte und Software müssen TLS unterstützen.

14. Missbräuchliche Nutzung

14.1 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die angebotenen Dienste in missbräuchlicher Art und Weise zu nutzen, insbesondere auf die angebotenen Dienste anders als über die vom Lizenzgeber bereitgestellten Benutzeroberflächen und/oder Schnittstellen zuzugreifen.

14.2 Dem Lizenznehmer ist es beispielsweise untersagt, auf die angebotenen Dienste in automatisierter Weise zuzugreifen, von Dritten hierauf zugreifen zu lassen oder Dritten diese Funktion zu ermöglichen.

15. Verfügbarkeit

15.1 Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen über Server erbracht werden, die an den Übergabepunkt zum Internet (dem sog. Backbone) angeschlossen sind. Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer darauf hin, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten des Internet daher Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Leistungen des Lizenzgebers bestehen können, die außerhalb des Einflussbereiches des Lizenzgebers liegen.

15.2 Die Leistungspflicht des Lizenzgebers besteht nicht, soweit und solange Umstände, die der Lizenzgeber nicht zu vertreten hat (vom Lizenzgeber nicht zu vertretende technische Gegebenheiten des Internet, höhere Gewalt oder sonstige vom Lizenzgeber nicht zu vertretende Störungen), den Lizenzgeber an der Leistungserbringung hindern, einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.

15.3 Zudem führt der Lizenzgeber regelmäßig beziehungsweise bei Bedarf Wartungs-, Optimierungs- und Instandsetzungsarbeiten durch. Aus diesem Grund können die Leistungen des Lizenzgebers vorübergehend eingestellt oder beschränkt sein, soweit objektive Gründe dies, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenznehmers, rechtfertigen beziehungsweise geboten sind. Hierüber, auch über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung, wird der Lizenzgeber den Kunden mit angemessener Frist vorab beziehungsweise unverzüglich, per E-Mail oder telefonisch, informieren. Aufgrund planbarer Wartungs- und Optimierungsarbeiten stehen die Leistungen des Lizenzgebers gegebenenfalls bis zu einer monatlichen Gesamtzeit von 1,5 % im Monatsmittel nicht zur Verfügung.

15.4 Die clientseitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers.

15.5 Im Falle des Hosting im eigenen Rechenzentrum des Lizenznehmers (DIVERA 24/7 SERVER – Lizenz) liegt auch die serverseitige Anbindung an das Internet im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers.

15.6 Die Haftung des Lizenzgebers gemäß Ziffer 20 dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.

16. Änderung oder Beendigung des Dienstes DIVERA 24/7

16.1 Die Dienste des Lizenzgebers entwickeln sich fort und können sich daher von Zeit zu Zeit verändern - so können beispielsweise einzelne Funktionen oder Features des Dienstes DIVERA 24/7 hinzugefügt, entfernt oder geändert werden, soweit dies bei Berücksichtigung der Interessen des Lizenzgebers für den Lizenznehmer zumutbar ist.

16.2 Der Lizenzgeber kann den Betrieb des Dienstes DIVERA 24/7 unter Beachtung der Kündigungsfristen (siehe nachfolgende Ziffer 17.1 dieser Nutzungsbedingungen) jederzeit einstellen.

17. Kündigung des Nutzungsvertrages

17.1 Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Lizenzgeber kann den Nutzungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail) ordentlich kündigen.

17.2 Der Lizenznehmer kann den Nutzungsvertrag betreffend dem Dienst DIVERA 24/7 in der Basis-Version DIVERA 24/7 FREE oder in der Version DIVERA 24/7 ALARM mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@divera247.com) zum Ende eines Monats ordentlich kündigen.

17.3 Der Lizenznehmer kann den Nutzungsvertrag betreffend den Dienst DIVERA 24/7 in der Version DIVERA 24/7 PRO mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@divera247.com) zum Ende eines Monats ordentlich kündigen.

17.4 Der Lizenznehmer kann den Nutzungsvertrag betreffend den Dienst DIVERA 24/7 in der Version DIVERA 24/7 SERVER mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@divera247.com) zum Ende eines Monats ordentlich kündigen.

17.5 Der Lizenzgeber wie auch der Lizenznehmer können den Nutzungsvertrag fristlos aus wichtigem Grund schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) kündigen. Ein wichtiger Grund zugunsten des Lizenzgebers ist beispielsweise dann gegeben, wenn sich der Lizenznehmer mehrfach unter verschiedenen Namen registriert, über das Vermögen des Lizenznehmers das Insolvenzverfahren eröffnet beziehungsweise mangels Masse abgelehnt wird oder bei vom Lizenzgeber nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung (zum Beispiel höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen).

17.6 Desweiteren besteht beispielsweise auch ein wichtiger Kündigungsgrund zugunsten des Lizenzgebers, wenn der Lizenznehmer für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der monatlich zahlbaren Abschlagszahlung oder eines nicht unerheblichen Teiles der monatlichen Abschlagszahlung in Verzug gekommen ist oder der Lizenznehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der monatlichen Abschlagszahlung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, der der monatlichen Abschlagszahlung für zwei Monate entspricht.

17.7 Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Nutzerkonto des Lizenznehmers gelöscht.

18. Gewährleistung / Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Mängel / Zugriff auf die Software mittels Telekommunikation bei Server-Lizenz zur Mängelbeseitigung

18.1 Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass eine verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen ist, vgl. Ziffer 20.4 dieser Nutzungsbedingungen.

18.2 Im Falle der Lizenzierung der Version DIVERA 24/7 SERVER wird dem Lizenzgeber zum Zwecke der Mängelprüfung und -beseitigung Zugriff auf die Software mittels Telekommunikation gestattet. Die hierfür erforderlichen Verbindungen stellt der Lizenznehmer nach Anweisung des Lizenzgebers her.

19. Reaktions- und Beseitigungszeiten zur Behebung von Mängeln

19.1 Mängel des Dienstes DIVERA 24/7 einschließlich von Server, Handbüchern und Unterlagen werden vom Lizenzgeber nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Lizenznehmer mit nachfolgenden Reaktions- und Beseitigungszeiten behoben.

19.2 Die Reaktions- und Beseitigungszeit seitens des Lizenzgebers richtet sich nach der Schwere, mit der der Mangel sich auswirkt unter (nachrangiger) Mit-Berücksichtigung des Aufwands zu dessen Behebung bzw. Umgehung auf Seiten des Lizenzgebers. Hierbei wird von folgendem Klassifikationsschema ausgegangen, wonach je höher die Einstufung des Mangels ist, umso kürzer die Reaktions- und Beseitigungszeit sein soll:

Höchste Stufe: Alles steht, keine Nutzung möglich, gravierender Mangel.

Zweithöchste Stufe: Wichtige Funktionen gehen nicht bzw. arbeiten völlig falsch, System ist im Übrigen aber benutzbar.

Dritthöchste Stufe: Das Programm ist mangelhaft, der Mangel ist umgehbar und sollte alsbald behoben werden, insbesondere wegen eventueller Folgemängel.

Vierthöchste Stufe: Die Beeinträchtigung ist gering. Es liegt zwar ein Mangel vor, mit dem Programm kann jedoch im Wesentlichen bis auf weiteres gearbeitet werden.

20. Haftungsbeschränkung

20.1 Der Lizenzgeber haftet maximal nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber (sofern eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit gesetzlich vorgesehen ist) nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertraut). Hierbei ist die Haftung auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aus der Sicht eines vernünftigen Dritten, in der Lage des Lizenzgebers, voraussehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt.

20.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

20.3 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

20.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausgeschlossen.

20.5 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes oder sofern Zusicherungen oder sonstige Garantien (vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung gemäß der vorstehenden Ziffer 20.4 dieser Nutzungsbedingungen) betroffen sind, bleibt unberührt.

21. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

21.1 Der Lizenzgeber kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern, indem er die Änderungen dem Lizenznehmer schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilt (Änderungsmitteilung). Widerspricht der Lizenznehmer der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail), so gelten die neuen Nutzungsbedingungen als von ihm angenommen.

21.2 Auf diese Wirkung des fehlenden Widerspruchs innerhalb der gesetzten Frist wird der Lizenzgeber den Lizenznehmer in der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich hinweisen.

21.3 Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass der Lizenzgeber den Nutzungsvertrag, zum Beispiel im Nachgang zum Widerspruch des Lizenznehmers, ordentlich kündigen kann.

22. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

22.1 Gegen Forderungen des Lizenzgebers kann der Lizenznehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

22.2 Dem Lizenznehmer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruht, nicht zu.

23. Werbeeinblendungen in den Dienst DIVERA 24/7

Der Lizenzgeber behält sich vor, Werbung, z.B. in Form von Werbebannern, in den Dienst DIVERA 24/7 einzublenden, beispielsweise in der App oder den Bildschirm- und Monitoransichten.

24. Urheberrecht

24.1 Die Inhalte, die auf der Webseite www.divera247.com und innerhalb des Dienstes DIVERA 24/7 öffentlich zugänglich gemacht sind, z.B. Texte, Bilder, Videos, Tondateien, etc. unterliegen dem Urheberrecht und anderen Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums. Dies gilt grundsätzlich auch für alle auf anderen elektronischen Wegen veröffentlichte Inhalte von DIVERA 24/7.

24.2 Übernahme und Verwendung über die zweckbestimmte Nutzung hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.

25. Schlussbestimmungen

25.1 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt gegenüber Verbrauchern (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) nicht, soweit spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, günstiger sind.

25.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt: Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Wuppertal.

25.3 Sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen Wuppertal.

25.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.

25.5 Diese Nutzungsbedingungen sind in der jeweils aktuellen Fassung im Internet unter www.divera247.com einsehbar. Aktuelle und ältere Fassungen werden durch den Lizenzgeber gespeichert. Die auf den Vertrag anwendbaren Nutzungsbedingungen werden dem Lizenznehmer im Rahmen der Registrierung und auf Anfrage per E-Mail zugesandt.

25.6 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie die Aufhebung der Textform bedürfen mindestens der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

25.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand 30. Oktober 2017

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